Rechtliches

Rechtliche Grundlagen für Bevorratung und Krisenvorsorge

Die Bevorratung von Erdöl, Erdölprodukten und biogenen Roh- und Kraftstoffen folgt nationalen, europäischen und internationalen Vorgaben. Diese regeln unter anderem die Vorratspflicht, die Aufgaben der Zentralen Bevorratungsstelle und die Freigabe strategischer Reserven in Versorgungskrisen. Österreich hält Erdöl, Erdölprodukte sowie biogene Roh- und Kraftstoffe für mögliche Versorgungsengpässe bereit. Diese Vorräte helfen dabei, die Energieversorgung in Krisensituationen für einen begrenzten Zeitraum aufrechtzuerhalten.

Hier finden Sie die wichtigsten Rechtsquellen sowie Informationen zu aktuellen und vergangenen Energie-Lenkungsmaßnahmen.

Die rechtlichen Grundlagen definieren die Aufgaben der ELG und die Verpflichtungen vorratspflichtiger Unternehmen. Die folgenden Dokumente stehen zur vertiefenden Information zur Verfügung.

Nationale Rechtsgrundlagen
Erdölbevorratungsgesetz 2012 – EBG 2012

Das Erdölbevorratungsgesetz regelt die Haltung von Mindestvorräten an Erdöl und Erdölprodukten. Es enthält unter anderem Bestimmungen zu Vorratspflichtigen, Umfang und Erfüllung der Vorratspflicht, Importen, Meldungen, Lagerung und Kontrollen.

Energielenkungsgesetz 2012 – EnLG 2012

Das Energielenkungsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung, wenn Marktmaßnahmen nicht ausreichen oder eine Versorgungsstörung droht.

Biokraftstoffbevorratungs-Verordnung 2007

Die Verordnung enthält ergänzende Bestimmungen zur Bevorratung von Biokraftstoffen und Rohstoffen, die zur direkten Erzeugung von Biokraftstoffen dienen.

Erdölstatistik-Verordnung 2011

Die Verordnung regelt die Erhebung und Übermittlung statistischer Daten über Erdöl und Erdölprodukte. Sie enthält insbesondere Bestimmungen zu den meldepflichtigen Unternehmen, den zu erhebenden Daten, den Meldeinhalten und -fristen sowie zur Übermittlung und Verarbeitung der Meldungen.

Europäische und internationale Grundlagen
Übereinkommen über ein internationales Energieprogramm

Das internationale Übereinkommen vom 18. November 1974 bildet eine Grundlage für die Zusammenarbeit bei der Sicherung der Energieversorgung.

EU-Bevorratungsrichtlinie 2009/119/EG

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Mindestvorräte an Erdöl und Erdölerzeugnissen zu halten.

EU-Durchführungsrichtlinie 2018/1581

Die EU-Durchführungsrichtlinie 2018/1581 ergänzt die EU-Bevorratungsrichtlinie und regelt insbesondere die Methoden zur Berechnung der Bevorratungsverpflichtungen.

Energie-Lenkungsmaßnahmen

Energie-Lenkungsmaßnahmen dienen dazu, die Versorgung des österreichischen Marktes in einer Krisensituation oder bei einem schwerwiegenden Engpass zu sichern. Die zuständige Behörde kann dafür die Freigabe von Pflichtnotstandsreserven anordnen.

Die ELG setzt diese Anordnungen im vorgegebenen Umfang und Zeitraum um.

Für Auskünfte:
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Aktuelle Verordnung vom 25. März 2026

Aufgrund des Iran-Krieges wurde die ELG angewiesen, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten bis zu 325.000 Tonnen Rohöl der OMV Downstream GmbH anzubieten. Das Rohöl dient der Produktion von Fertigprodukten zur Versorgung des österreichischen Mineralölmarktes.

Die daraus hergestellten Fertigprodukte dürfen ausschließlich innerhalb Österreichs abgegeben und bezogen werden.

Frühere Energie-Lenkungsmaßnahmen

Verordnung vom 23. September 2022

Die ELG wurde angewiesen, innerhalb von drei Wochen 60.000 Tonnen Diesel aus ihren Beständen am Mineralölmarkt anzubieten.

Die Verteilung erfolgte an vorratspflichtige Unternehmen mit einem aufrechten Vertragsverhältnis zur ELG. Maßgeblich war ihr Anteil an der übertragenen Gesamtvorratspflicht der Bevorratungsperiode 2022/2023.

Verordnung vom 12. Juli 2022

Die ELG wurde angewiesen, innerhalb von zwei Monaten 100.000 Tonnen Diesel und 45.000 Tonnen Halbfabrikate am Mineralölmarkt anzubieten.

Die Verteilung der Dieselmenge erfolgte an vorratspflichtige Unternehmen mit einem aufrechten Vertragsverhältnis zur ELG. Maßgeblich war ihr Anteil an der übertragenen Gesamtvorratspflicht der Bevorratungsperiode 2022/2023.

Verordnung vom 1. Juli 2022

Die Höhe der Pflichtnotstandsreserven wurde vorübergehend von
‍25 % auf 22,22 % des Vorjahresimports reduziert. Die Regelung galt vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022.

Ab 1. November 2022 galt wieder die reguläre Bevorratungsverpflichtung von 25 %.

Verordnung vom 4. Juni 2022

Nach einem Zwischenfall in der Rohöldestillationsanlage der Raffinerie Schwechat wurde die ELG angewiesen, der OMV Downstream GmbH für einen Zeitraum von 14 Tagen 112.000 Tonnen Diesel und 56.000 Tonnen Benzin zur Verfügung zu stellen.

Die Maßnahme sollte die unterbrechungsfreie Versorgung des österreichischen Marktes sicherstellen.