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Pflichtnotstandsreserven (PNR) sind gesetzlich vorgeschriebene Vorräte an Erdöl, Erdölprodukten und biogenen Roh- und Kraftstoffen. Sie stehen im Fall schwerwiegender Versorgungsengpässe zur Verfügung. Unternehmen, die diese Produkte nach Österreich importieren, müssen ab 1. Juli eines jeden Jahres 25 Prozent ihrer Nettoimporte des vorangegangenen Kalenderjahres
als Pflichtnotstandsreserve halten. Die ELG kann diese Vorratspflicht für importierende Unternehmen übernehmen. Mit der vertraglichen Übernahme geht die entsprechende Verpflichtung für die vereinbarte Menge und für die Dauer einer Bevorratungsperiode auf die ELG über.

Für Unternehmen, die erstmals vorratspflichtige Produkte importieren, gelten besondere Bestimmungen. Der Zeitpunkt der ersten Importe, die importierten Mengen und die Dauer der Importtätigkeit beeinflussen den Umfang und den Beginn der Vorratspflicht.
Die ELG unterstützt Sie bei Fragen zur Berechnung, Übernahme und Abwicklung Ihrer Vorratspflicht.
Die ELG übernimmt für importierende Unternehmen die gesetzliche Vorratspflicht. Die neuen Übernahmetarife werden jeweils im Jänner eines jeden Jahres veröffentlicht.
Die ELG verrechnet einen einheitlichen Pauschaltarif für alle Produktgruppen.
Produktgruppe
2025/2026
2026/2027
Erdöl und Rohstoffe zur direkten Erzeugung von Biokraftstoffen
41,23 Euro
42,80 Euro
Benzine und Biokraftstoffe, die als Benzine verwendet werden
41,23 Euro
42,80 Euro
Petroleum und Gasöle einschließlich Heizöl extraleicht sowie Biokraftstoffe, die als Gasöle verwendet werden
41,23 Euro
42,80 Euro
Kerosin
41,23 Euro
42,80 Euro
Heizöle
41,23 Euro
42,80 Euro
Alle Beträge verstehen sich je 1000 Erdöleinheiten und Jahr, exklusive Umsatzsteuer.