ELG
 

ELG | Bevorratung

Wir sind vorbereitet

Als gesetzlicher Lagerhalter nach § 5 Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz (EBMG) übernehmen wir mit befreiender Wirkung Vorratspflichten für Importeure von Erdöl, Erdölprodukten, Biokraftstoffen und Rohstoffen zur direkten Erzeugung von Biokraftstoffen.

Mit den von uns und unseren Vertragspartnern gehaltenen Mengen (rd. 3 Millionen Tonnen) ist eine Krisenversorgung Österreich`s für rund 88 Tage mit fossiler Energie sichergestellt. Die Republik Österreich kann daher im ersten Schritt rasch und effizient auf beträchtliche Krisenvorräte im Rahmen der 90-tägigen Krisenvorsorge zurückgreifen.

ELG | NEWS

Bekanntmachung der neuen Übernahmetarife 2012-2013

mehr

Intensivierung von Lagerkooperationen zur langfristigen Absicherung der Verfügbarkeit von Tankraum für Zwecke der Haltung von Pflichtnotstandsreserven:

mehr